Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung

Um eine Überlastung der Parkflächen effektiv zu vermeiden, führten viele Gemeinden und Städte Kurzparkzonen ein, wodurch ein längeres bzw. dauerhaftes Parken unterbunden wird. 
Jeder Kunde bzw. Gewerbetreibende ist erfreut über eine Parkplatzmöglichkeit vor Geschäften, welche enorm frequentiert sind.

Egal ob gebührenlos oder gebührenpflichtig, unsere vereidigten Straßen-bzw. Landesaufsichtsorgane halten ein wachsames Augenmerk auf die Einhaltung der zulässigen Parkzeiten.

Sicherheit ergibt Lebensqualität!

Unsere Straßen- bzw. Landesaufsichtsorgane ahnden folgende Übertretungen:
• Überwachung des ruhenden Verkehrs in den behördlich verordneten Überwachungszeiten
• Parkverbote am Gehsteig, vor Ladezonen, Banken bzw. Geldautomaten
• Durchführung der Beanstandungen im Sinne der Kurzparkzonenüberwachung nach StVo
• Anzeigeerstattung im Sinne des §50 Abs 6 VStG an die zuständige Behörde

Zusatzdienstleistungen können natürlich noch individuell mit dem Kunden persönlich abgestimmt werden – siehe  Stadt und Ortsstreife!